Schweißerschein: Welche Nachweise Sie von externen Schweißern verlangen sollten
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Wer Schweißer von außen in sein Werk holt, bekommt vom Dienstleister meist die Zusicherung, sie seien „geprüft“. Umgangssprachlich spricht man vom Schweißerschein. Was genau hinter dem Wort steckt und was Sie vor dem ersten Einsatztag vorgelegt bekommen sollten, steht hier.
Was ist der Schweißerschein?
Der Schweißerschein ist kein Ausweis, sondern das Zeugnis über eine Schweißerprüfung. Der Schweißer schweißt unter Aufsicht eines Prüfers ein Probestück unter festgelegten Bedingungen. Das Probestück wird geprüft, zum Beispiel durch Sichtprüfung, Durchstrahlung oder Biegeprüfung. Besteht es, stellt der Prüfer das Zeugnis aus.
Für Stähle gilt dabei die EN ISO 9606-1, für Aluminium die EN ISO 9606-2 und für Titan die ISO 9606-5. Die Stahl-Norm heißt in Spanien UNE-EN ISO 9606-1 und in Portugal NP EN ISO 9606-1. Es ist dieselbe europäische Norm. In spanischen Angeboten steht statt „geprüft“ oft soldador homologado oder cualificado. Gemeint ist in der Regel dasselbe, aber das Zeugnis zeigt es erst.
Was im Zeugnis steht
Das Zeugnis nennt genau, wofür der Schweißer geprüft wurde. Lesen Sie diese Angaben und halten Sie sie neben Ihren Auftrag:
- Verfahren: der Schweißprozess als Nummer nach ISO 4063, zum Beispiel 141 für WIG, 135 für MAG und 111 für Lichtbogenhandschweißen
- Werkstoffgruppe und Zusatzwerkstoff
- Nahtart: Stumpfnaht oder Kehlnaht
- Dickenbereich und bei Rohren der Außendurchmesser
- Position, zum Beispiel PA für die Wannenlage oder PF für die Steigposition
- Prüfdatum, Name des Prüfers oder der Prüfstelle und die Bestätigungen
Der Schweißer darf nur in dem Bereich arbeiten, den das Zeugnis abdeckt. Ein Zeugnis, das an Blech abgelegt wurde, gilt für Rohre nur ab einem bestimmten Durchmesser, den die Norm festlegt. Sollen dünnwandige Edelstahlrohre mit WIG geschweißt werden, reicht ein Nachweis für Baustahl mit Lichtbogenhandschweißen nicht aus, auch wenn er einwandfrei ausgestellt ist.
Wie lange gilt das Zeugnis?
Es ist befristet, die Frist steht im Zeugnis. Zwei Bestätigungen laufen dabei nebeneinander: Der Arbeitgeber oder die Schweißaufsicht bestätigt mit Unterschrift in der Regel alle sechs Monate, dass der Schweißer weiter im geprüften Bereich arbeitet. Darüber hinaus muss das Zeugnis je nach Verlängerungsweg alle zwei oder drei Jahre erneut bestätigt werden. Fehlt eine dieser Bestätigungen oder hat der Schweißer das Verfahren lange nicht mehr angewendet, verliert das Zeugnis seine Gültigkeit. Dasselbe gilt, wenn es begründete Zweifel an seiner Schweißqualität gibt.
Lassen Sie sich deshalb neben dem Zeugnis die letzte Bestätigung mit Datum zeigen und achten Sie auf den Termin der nächsten Verlängerung. Welche Fehler bei der Auswahl am häufigsten vorkommen, beschreibt der Artikel Fehler bei der Auswahl von Schweißern und Monteuren.
Wer hat geprüft?
Fragen Sie, wer das Zeugnis ausgestellt hat. Prüfer und Prüfstellen sind nicht überall gleich anerkannt. Verzeichnisse der akkreditierten Stellen führen in Spanien ENAC und in Portugal IPAC. Ob Sie eine Prüfstelle akzeptieren, entscheiden Sie. Wenn Ihr Abnehmer oder ein Sachverständiger die Nachweise abnimmt, klären Sie vorab mit ihm, welche Stellen er gelten lässt, und schreiben Sie es in Ihre Spezifikation.
Welche Nachweise zusätzlich zum Schweißerschein gehören
Das Zeugnis belegt nur, was der einzelne Schweißer kann. Es sagt nichts darüber, wie die Naht in Ihrem Auftrag auszuführen ist. Fragen Sie deshalb auch nach:
- der Schweißanweisung (WPS) und, wenn Ihre Spezifikation es verlangt, der Verfahrensprüfung nach EN ISO 15614 (Teil 1 für Stähle, Teil 2 für Aluminium, Teil 5 für Titan)
- der Schweißaufsicht: wer ist verantwortlich, und nach welcher Norm ist sie qualifiziert (EN ISO 14731)
- dem Prüfpersonal, falls zerstörungsfreie Prüfungen zum Auftrag gehören: Qualifikation nach EN ISO 9712
- den Qualitätsanforderungen an den Betrieb, wenn Ihr Auftrag sie fordert, zum Beispiel EN ISO 3834 oder EN 1090 bei Stahlbauteilen
Welche dieser Normen für Ihren Auftrag überhaupt gelten, legt Ihre Spezifikation oder Ihr Abnehmer fest. Eine Übersicht gibt die Seite Zertifizierungen.
Wann sollten die Unterlagen vorliegen?
Vor der Anreise, für jeden Schweißer einzeln und mit Namen. Wer die Papiere erst am Werkstor sichtet, hat bei einer Lücke keine Zeit mehr, etwas zu ändern. Sinnvoll ist eine Liste, die jedem Namen das Zeugnis mit Verfahren und Bereich zuordnet. Wie Sie Fremdfirmen insgesamt in das Werk einbinden, beschreibt Fremdfirmenmanagement im Werk in Spanien und Portugal.
Was tun, wenn der Nachweis nicht passt?
Dann gibt es drei Wege: einen anderen Schweißer einsetzen, den Auftrag auf den abgedeckten Bereich beschränken oder den Schweißer vor dem Einsatz neu prüfen lassen. Die dritte Möglichkeit setzt voraus, dass ein Prüfer oder eine Prüfstelle für den Termin zur Verfügung steht. Sie kostet Zeit und gehört in den Terminplan, nicht in die erste Einsatzwoche.
Was wir für eine Anfrage brauchen
- Schweißverfahren und Werkstoff
- Dicken, bei Rohren Durchmesser und Wanddicke
- Nahtart und Positionen
- geforderte Norm oder Spezifikation
- Zahl der Schweißer, Standort und Zeitraum
Welche Verfahren und Werkstoffe wir schweißen, steht auf der Seite Schweißarbeiten und Schweißer. Nennen Sie uns in der Anfrage, welche Nachweise Ihr Auftrag verlangt, und schreiben Sie uns.
